Betriebsunterbrechungsschäden
Im Rahmen einer Betriebsunterbrechungsversicherung gelten die fortlaufenden Kosten und Gewinne gedeckt, in dem Umfang, wie sie ohne Eintritt des Schadens erwirtschaftet worden wären. Vereinfachend ausgedrückt, soll die Versicherungsnehmerin wirtschaftlich so gestellt werden, als ob der Schadenfall nicht eingetreten wäre.
Die Feststellung eines Betriebsunterbrechungsschadens hat dabei folgende, wesentliche Bestandteile:
- Die Ermittlung des Deckungsbeitragsverlustes infolge von Produktions-, Absatz- und Umsatzausfällen innerhalb der vertraglichen Haftzeit sowie
- die Umsetzung und Bewertung wirtschaftlicher Schadenminderungsmaßnahmen wie beispielweise die Einrichtung von Provisorien, Fremdfertigung und Beschleunigungskosten bei der Behebung des Sachschadens
Auslöser eines Betriebsunterbrechungsschadens ist in der Regel ein versicherter Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache. Ursache können jedoch auch sogenannte Rückwirkungs- bzw. Wechselwirkungsschäden sein. Ertragsausfälle entstehen hierbei als Folge versicherter Sachschäden bei Zulieferern oder Abnehmern, bzw. bei mitversicherten Betrieben.
Immer stärker in den Fokus rücken Betriebsunterbrechungsschäden infolge von Cyberangriffen. Ohne vorliegen eines physischen Sachschadens kann ein Angriff auf die IT den Geschäftsbetrieb empfindlich stören oder zum Erliegen bringen.